#216 Corona und die Rechtstaatlichkeit

Verordnungen, Novellen und Begleitgesetze sind mittlerweile unsere täglichen Begleiter. Kaum noch jemand sieht sich über deren Tragweite hinaus, viele Menschen sind verunsichert. Immer lauter werden die Stimmen – nicht nur in Bezug auf das Gesetz über die geplante Impfpflicht – dass diese Gesetzgebungen nicht verfassungskonform sein könnten. Beinahe täglich hebt der Verfassungsgerichtshof Gesetze wieder auf, auch wenn diese bereits gar nicht mehr gültig sind. Das liegt aber wohl eher daran, dass einerseits die Geschwindigkeit, in der neue Verordnungen erlassen werden, rasant zunimmt und andererseits der Verfassungsgerichtshof bis zu einem ¾ Jahr braucht um Entscheidungen zu treffen.

Was aber über all dem steht und was ich im Sinne der Rechtstaatlichkeit mehr als bedenklich finde, ist die Tatsache, dass unsere Regierung vorsätzlich Verordnungen erlässt und Gesetze beschließt, von denen sie im Vorhinein annehmen kann, dass diese verfassungsrechtlich bedenklich sind.

Mir ist durchaus bewusst, dass in Pandemie-Zeiten andere Regeln gelten, aber trotzdem müssen Verordnungen und vor allem Gesetze, die längerfristig gelten sollen, umfassend geprüft werden. Und zwar im Vorhinein. Ich sehe es als Hohn gegenüber der Judikative, dass das Rechtssystem ad absurdum geführt wird. Und ich möchte mir gar nicht ausmalen, welche Folgen das einerseits für das Vertrauen in das Rechtssystem haben könnte und andererseits welche Schadensersatzklagen das nach sich ziehen könnte. Sämtliche Geschädigte – von den Skihüttenbetreibern über Einzelhändler bis hin zu Privatpersonen – können die Republik haftbar machen und auf Schadensersatz klagen. Zwar in dem Wissen, dass dies „die Republik“ – also wir alle – zahlen müssen, aber in Zeiten, in denen Firmen wie die Novomatic und Starbucks oder Gastronomen wie Martin Ho Milliarden an Förderungen bekommen, werden auch EPUs oder Privatpersonen nicht davor Halt machen zu holen „was ihnen zusteht“. Und das eigentlich zu Recht…

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