Vor einem Jahr habe ich mich entschieden diesen Blog zu starten. Weil ich mich mitteilen wollte und weil ich Kuriositäten, Unstimmigkeiten, Unverhältnismäßigkeiten und Absurditäten aufzeigen und festhalten wollte. Ich mache das auch für mein Seelenwohl, denn demonstrieren mag ich nicht, Petitionen entsprechen nie wirklich meinen Gedanken und politisch mag ich nicht auf die Situation antworten, indem ich das nächste Mal eine Partei wähle, deren Politik mir eigentlich auch nicht zusagt. Mich einfach zu fügen, mitzumachen und den einfachen Weg zu wählen um Ruhe zu haben, kann ich derzeit mit mir nicht vereinbaren. Also bleibt nur mehr der Rechtsweg und die Hoffnung, dass am Ende immer alles gut wird.
Da meine Genesung mehr als 180 Tage zurückliegt, bin ich im „2G Lockdown“. Die Beschränkung meiner Grundrechte auf persönliche Freiheit und die Freiheit meines Privat- und Familienlebens kann ich rechtlich bekämpfen, indem ich ein Verwaltungsstrafverfahren provoziere (indem ich unerlaubterweise z.B. für mich ein Paar Schuhe oder für meine Kinder Handschuhe kaufen gehe) oder indem ich mich an den Verfassungsgerichtshof wende. Ersteres möchte ich nicht, also habe ich einen Individualantrag beim VfGh eingebracht: Aufhebung der zeitlichen Beschränkung (180 Tage) und das Anerkennen von Antikörpern als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.
Ich habe zu diesem Individualantrag ein Crowdfunding gestartet, das hier unterstützt werden kann. Dort findet ihr auch ausführlichere Informationen zum Individualantrag.
Ich freue mich, wenn der Individualantrag viele Unterstützer findet und ich bin froh, wenn ihr das Crowdfunding in euren Kreisen bekannt macht.
Bitte auch die Antikörper akzeptieren, sonst wäre ja die ganze Corona Sache als medizinisch nicht mehr zu begründen.
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