#150 Corona und die künstliche Befruchtung

In einer aktuellen Anfragebeantwortung der Gesundheitslandesrätin ist nachzulesen, dass „bei einem Antikörpertest weder ein Verdachtsfall noch ein Erkrankungsfall vorliegt und dieser Test daher nicht unter die Bestimmungen des Epidemiegesetzes fallen.“ Das ist auch der Grund, warum die öffentliche Hand die Kosten hierfür nicht übernimmt.

Spannend, denn das heißt ja im Umkehrschluss, dass bei den (Massen-)Testungen – vor allem bei jenen an gesunden Kindern – immer ein Verdachtsfall vorliegt, damit die Kosten gedeckt sind.

Ergo: Wenn ich am Vormittag zur Blutabnahme gehe um Antikörper bestimmen zu lassen, bin ich kein Verdachtsfall, am Nachmittag im Testzentrum dann aber schon!

Weiters heißt es in dieser Anfragebeantwortung, dass „dem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommen und der Nachweis im Interesse der einzelnen Person liege.“

Meine Zusammenfassung: Die künstliche Immunisierung ist offensichtlich verlässlicher, kontrollierbarer und nicht im Interesse des einzelnen, sondern im Interesse vieler.

Wenn ich das weiterdenke, dann wird in Zukunft wohl auch die künstliche Befruchtung der natürlichen Befruchtung vorgezogen, denn dann weiß man eben was man hat…

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