#188 Corona und die Impfkommunikation

Ich habe kurz nach Bekanntwerden der neuen Verordnung, dass Antikörpernachweise nicht mehr als „G“ gelten beim Gesundheitsministerium nachgefragt auf welcher wissenschaftlichen Basis diese Entscheidung gründet. Heute habe ich Antwort erhalten: „Eine Antikörperbestimmung zur Verifizierung des Serostatus soll nicht als Entscheidungsgrundlage für eine COVID-19-Impfung durchgeführt werden. […] Eine Antikörpertestung ist vor einer Impfung nicht erforderlich und nicht empfohlen. Es konnte noch kein Schutzkorrelat definiert werden. Wenn basierend auf dem Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 fälschlicher Weise und entgegen der medizinischen Empfehlungen von einer Impfung gegen COVID-19 abgeraten wird und die Person, der von einer Impfung abgeraten wurde, an COVID-19 erkrankt, so kann dies auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben, weil es klar im Gegensatz zur ausdrücklichen medizinischen Empfehlung steht.“

Also wenn ich das richtig interpretiere, dann gelten die Antikörpernachweise deshalb nicht mehr, weil die Haftungsfrage nicht geklärt ist. Wenn ich also versichere, dass ich im Falle einer Reinfektion niemanden haftbar mache, dann gelten die Antikörper? Und was ist mit den ganzen Impfdurchbrüchen? Könnte theoretisch jeder, der trotz Impfung an Corona erkrankt, die Republik haftbar machen?

Immerhin gibt es jetzt eine eigene Stabsstelle, die sich Impfkommunikation nennt…

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